Strafanzeige

gegen Mark Zuckerberg:
Deutsche Anwälte werfen dem Facebook-Chef Beihilfe zur Volksverhetzung vor

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http://t3n.de/news/strafanzeige-mark-zuckerberg-volksverhetzung-facebook-682877/

 


"Der Vorwurf:

Beihilfe zur Volksverhetzung.

Außerdem haben diese

ein Bußgeld von 150 Millionen Euro

gegen Facebook beantragt."


AUSCHNITT AUS DEM INOF

AUF DER WEBSEITE VON

HTTP://T3N.DE

 

http://t3n.de/news/strafanzeige-mark-zuckerberg-volksverhetzung-facebook-682877/

 

"Erst im Januar 2016 hatte Facebook angekündigt, Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden nach deren Meldung zu löschen. Für die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Chan-jo Jun ist das aber längst nicht ausreichend. Jetzt haben die beiden Strafanzeige gegen Facebook-CEO Mark Zuckerberg gestellt. Der Vorwurf: Beihilfe zur Volksverhetzung. Außerdem haben sie ein Bußgeld von 150 Millionen Euro gegen Facebook beantragt.

In einer Pressemitteilung erklärt Solmecke: „Facebook verbreitet weiterhin Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen. Insgesamt haben Chan-jo Jun und ich über 300 Fälle gesammelt, die jeweils gegen deutsches Recht verstoßen, aber angeblich nicht gegen die Facebook-Gemeinschaftsrichtlinien.“ Die beiden Anwälte wollen nach eigenem Bekunden mit ihrer Klage erreichen, dass sich Facebook an die in Deutschland geltenden Gesetze hält."

 

 


 

RECHTSANWÄLTE FORDERN AUCH MILIONEN UND ICH AUCH !

Christian Solmecke und Chan-jo Jun
Rechtsanwalt Chan-jo Jun, Salvatorstraße 21, 97074 Würzburg, Tel: 0931.66 39 232

 

 

 


INITIATIVE FÜR ZIVILCOURAGE GEGEN HASS


TELEFONNUMER VON DIESER INITATIVE IST WO .... nur auf Facebook sonst

nicht erreichbar oder wie.... nun dann ruff mich an 0177 - 47 95 945

 

ICH HABE DIESE VERSUCHT ANZURUFEN HEUTE AM 07.09.2017

UND BERICHTE DARÜBER WIE DAS SO VERLAUFEN IST

 

 

STATT HASS

ENTSCHÄDIGUNGEN ZAHLEN MÜSSTE MARK ZUCKERBERG UND AUCH SEINE FRAU

 

BEI ALL DER GEWALT KÖRPERVERLETZUNG UND VERSUSCHTER MORD MEHRMALS

WELCHE DIESE MIR SYLV A. OCHENKOWSKI ANGETAN HABEN

BKA HAT MEINE ANZEIGE PER EINSCHREIBE BRIEF ERHALTEN  DEZ   2015

DANN AUCH BKA KASSEL 2016 UND AUCH  2017 JANUAR NOCHMALS PER FAX

 


 

WICHGTIG UND INTERESSANT ZU WISSEN IST DASS VIELE LÄNDER DER WELT SICH DAMIT BEFASSEN, AUSSCHNITT AUS EINER INTERNET INFO https://www.lifepr.de/inaktiv/wilde-beuger-solmecke/Staatsanwaltschaft-Hamburg-stellt-Ermittlungsverfahren-gegen-Zuckerberg-ein/boxid/581896

 

"Staatsanwaltschaft Hamburg stellt Ermittlungsverfahren gegen Zuckerberg ein

Generalbundesanwalt ermittelt wegen Verdachts der Unterstützung terroristischer Vereinigungen

Köln, (lifePR) - Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat es abgelehnt, Ermittlungen gegen Facebook Chef Mark Zuckerberg wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung aufzunehmen. Vorausgegangen waren Strafanzeigen des IT-Anwalts Chan-Jo Jun und seines Kölner Kollegen Christian Solmecke.  In der Begründung teilt die Staatsanwaltschaft mit, Zuckerbergs Handlungen unterlägen nicht der deutschen Staatsgewalt. Der Handlungsort für die Taten liege dort, wo die Server liegen, also in den USA oder Irland. Deutschland ist laut Staatsanwalt nicht zuständig und somit machtlos.

Staatsanwalt hat offensichtlich keine Muße gründlich zu ermitteln

„Diese Entscheidung des Staatsanwalts, nicht gegen Facebook zu ermitteln, fiel ungewöhnlich schnell“, findet RA Solmecke. „Die lapidare Begründung lässt viel Spielraum für Rechtsmittel gegen diese Entscheidung. Wir werden die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht hinnehmen“. RA Jun fügt hinzu: „Die Oberflächlichkeit der Ermittlungen zeigt sich auch an dieser Stelle: Die Feststellungen zu den amtsbekannten Aufenthaltsorten sind falsch. Die Beschuldigten Facebook-Manager Ott und Kirschsieper wohnen und arbeiten nicht in Irland, sondern in Deutschland.“

Argument des fehlenden Bezuges zu Deutschland nicht nachvollziehbar

„Der Hamburger Staatsanwalt ist hier der Meinung, dass Facebook keinerlei Bezüge zu Deutschland aufweise“, erklärt Solmecke. „Das steht allerdings im krassen Widerspruch zu den Milliardenumsätzen, die auch insbesondere in Deutschland erzielt werden. Völlig außer Acht gelassen worden ist, dass diejenige Stelle, die für Facebook das Löschen der Hasspostings bearbeitet, in Berlin sitzt. Insofern ist auch diesbezüglich ein Deutschland Bezug gegeben“.

BGH hat klar entschieden, dass im Internet abrufbare Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden können

Auch RA Jun kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen: „Das ist eine Abkehr der BGH-Rechtsprechung aus Zündel (Kanada) und Töben (Australien)-Entscheidungen und ein Widerspruch zur herrschenden Meinung. Die Hamburger Justiz stellt zur Vermeidung eines unbequemen Verfahrens die Geltung deutschen Rechts zur Disposition. Schon im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass auch Äußerungen, die im Ausland getätigt wurden und über das Internet hier abrufbar sind, strafrechtlich verfolgt werden können (Vgl. BGH, Az.: 1 StR 184/00)“.

Staatsanwalt scheint Herausforderungen des Internets nicht gewachsen

„Für mich ist das nicht ein einleitende Ermittlungen eine völlige Kapitulation eines deutschen Staatsanwalts vor den Herausforderungen des Internets“, sagt Solmecke. „Um nicht auf die Argumente der fast 20-seitigen Strafanzeige und der 300 Seiten Beweismaterial eingehen zu müssen, hat der Staatsanwalt hier schon ganz am Anfang die Anwendung deutschen Rechts verneint. Damit macht es sich allerdings zu einfach. Offenbar wurde hier der Aufwand internationaler Ermittlungen gescheut“.

Generalbundesanwalt ist eingeschaltet

RA Jun ist jedoch noch zuversichtlich: „Eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates ist das noch nicht, weil schließlich noch andere Stellen über Ermittlungen entscheiden werden. Hinsichtlich des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) etwa der Generalbundesanwalt. Dieser hat in der vergangenen Woche die Ermittlungen eingeleitet, weil viele Seiten des IS und entsprechende Kommentare ebenfalls nicht von Facebook gelöscht werden. Es bleibt abzuwarten, ob hier eine intensivere rechtliche Auseinandersetzung erfolgen wird. In der Vergangenheit hat der Generalbundesanwalt allerdings gezeigt, dass er auch aufwändige Verfahren, die teils juristisches Neuland betreffen, nicht scheut“. 

Informationen zur Würzburger Kanzlei Jun:
 
Die Würzburger Kanzlei Jun Rechtsanwälte besteht derzeit aus sieben auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten. Neben Start-ups und Freiberuflern beraten die Anwälte Hersteller und Zulieferer in der Automobilbranche zu Fragen rund um Software-Lizenzverträge und IT-basierter Standardisierung von Rechtsabteilungsaufgaben.
 
Kanzleigründer Chan-jo Jun (41) ist Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied im Ausschuss IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer. Vor der Anwaltschaft war er Unternehmensberater bei McKinsey und freier Journalist im Print und Online.

Rechtsanwalt Chan-jo Jun, Salvatorstraße 21, 97074 Würzburg, Tel: 0931.66 39 232

Wilde Beuger Solmecke

Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.

Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

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