Staatsanwalt hat offensichtlich keine Muße gründlich zu ermitteln
„Diese Entscheidung des Staatsanwalts, nicht gegen Facebook zu ermitteln, fiel ungewöhnlich schnell“, findet RA Solmecke. „Die lapidare Begründung lässt viel Spielraum für Rechtsmittel gegen diese Entscheidung. Wir werden die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht hinnehmen“. RA Jun fügt hinzu: „Die Oberflächlichkeit der Ermittlungen zeigt sich auch an dieser Stelle: Die Feststellungen zu den amtsbekannten Aufenthaltsorten sind falsch. Die Beschuldigten Facebook-Manager Ott und Kirschsieper wohnen und arbeiten nicht in Irland, sondern in Deutschland.“
Argument des fehlenden Bezuges zu Deutschland nicht nachvollziehbar
„Der Hamburger Staatsanwalt ist hier der Meinung, dass Facebook keinerlei Bezüge zu Deutschland aufweise“, erklärt Solmecke. „Das steht allerdings im krassen Widerspruch zu den Milliardenumsätzen, die auch insbesondere in Deutschland erzielt werden. Völlig außer Acht gelassen worden ist, dass diejenige Stelle, die für Facebook das Löschen der Hasspostings bearbeitet, in Berlin sitzt. Insofern ist auch diesbezüglich ein Deutschland Bezug gegeben“.
BGH hat klar entschieden, dass im Internet abrufbare Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden können
Auch RA Jun kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen: „Das ist eine Abkehr der BGH-Rechtsprechung aus Zündel (Kanada) und Töben (Australien)-Entscheidungen und ein Widerspruch zur herrschenden Meinung. Die Hamburger Justiz stellt zur Vermeidung eines unbequemen Verfahrens die Geltung deutschen Rechts zur Disposition. Schon im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass auch Äußerungen, die im Ausland getätigt wurden und über das Internet hier abrufbar sind, strafrechtlich verfolgt werden können (Vgl. BGH, Az.: 1 StR 184/00)“.
Staatsanwalt scheint Herausforderungen des Internets nicht gewachsen
„Für mich ist das nicht ein einleitende Ermittlungen eine völlige Kapitulation eines deutschen Staatsanwalts vor den Herausforderungen des Internets“, sagt Solmecke. „Um nicht auf die Argumente der fast 20-seitigen Strafanzeige und der 300 Seiten Beweismaterial eingehen zu müssen, hat der Staatsanwalt hier schon ganz am Anfang die Anwendung deutschen Rechts verneint. Damit macht es sich allerdings zu einfach. Offenbar wurde hier der Aufwand internationaler Ermittlungen gescheut“.
Generalbundesanwalt ist eingeschaltet
RA Jun ist jedoch noch zuversichtlich: „Eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates ist das noch nicht, weil schließlich noch andere Stellen über Ermittlungen entscheiden werden. Hinsichtlich des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) etwa der Generalbundesanwalt. Dieser hat in der vergangenen Woche die Ermittlungen eingeleitet, weil viele Seiten des IS und entsprechende Kommentare ebenfalls nicht von Facebook gelöscht werden. Es bleibt abzuwarten, ob hier eine intensivere rechtliche Auseinandersetzung erfolgen wird. In der Vergangenheit hat der Generalbundesanwalt allerdings gezeigt, dass er auch aufwändige Verfahren, die teils juristisches Neuland betreffen, nicht scheut“.
Informationen zur Würzburger Kanzlei Jun:
Die Würzburger Kanzlei Jun Rechtsanwälte besteht derzeit aus sieben auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten. Neben Start-ups und Freiberuflern beraten die Anwälte Hersteller und Zulieferer in der Automobilbranche zu Fragen rund um Software-Lizenzverträge und IT-basierter Standardisierung von Rechtsabteilungsaufgaben.
Kanzleigründer Chan-jo Jun (41) ist Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied im Ausschuss IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer. Vor der Anwaltschaft war er Unternehmensberater bei McKinsey und freier Journalist im Print und Online.
Rechtsanwalt Chan-jo Jun, Salvatorstraße 21, 97074 Würzburg, Tel: 0931.66 39 232
Wilde Beuger Solmecke
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte.
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School
(http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den
Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
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